Besuche und Kontakte in Einrichtungen der Unternehmensgruppe der ESN unter Auflagen wieder möglich

Die Unternehmensgruppe der Evangelischen Stiftung Neuerkerode (ESN) hat aufgrund der weitreichenden Lockerungen der Bundes- und Landesregierung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sämtliche Besuchs- sowie Kontakt-Regelungen unter Auflagen angepasst.

„Glücklicherweise sind in unseren Altenheimen bisher keine Corona-Fälle aufgetreten. Auch im Dorf Neuerkerode gab es nur einen Fall ohne erkennbare Symptome und ohne weitere Verbreitung. Wir blicken deshalb mit einem lachenden und einem weinenden Auge auf die Lockerungen“, erläutert Rüdiger Becker, Direktor der Evangelischen Stiftung Neuerkerode. „Einerseits verstehen wir absolut, dass die von uns betreuten Menschen und ihre Angehörigen sich sehr nach der persönlichen Begegnung sehnen. Andererseits möchten wir natürlich vermeiden, dass sich das Virus ausbreitet. Deshalb haben wir strenge Auflagen erarbeitet, die von den jeweiligen Behörden genehmigt wurden. Sollte sich die Lage entsprechend der getroffenen Höchstgrenze von Neuinfektionen verändern, müssen die Maßnahmen natürlich neu bewertet werden.“

Dorf Neuerkerode und alle anderen ESN-Einrichtungen der Behindertenhilfe

· Laut der Nds. Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie besteht weiterhin ein Betretungsverbot für Einrichtungen der Behindertenhilfe.
· Besuche in Einrichtungen der Behindertenhilfen dürfen nur bei Vorliegen eines genehmigten Hygienekonzeptes erfolgen. Die Wohnen und Betreuen GmbH hat zunächst für den Standort Neuerkerode ein solches Hygienekonzept mit dem Gesundheitsamt abgestimmt, so dass ab dem 18. Mai 2020 Besuche von Angehörigen unter strengen Auflagen und nach Anmeldung stattfinden können. Für die übrigen Standorte (Wolfenbüttel, Sickte, Braunschweig und Königslutter) sind Konzepte in der Vorbereitung.
· Neuaufnahmen können nur bei Durchführung einer 14-tägigen Quarantäne ab Aufnahme in der Einrichtung erfolgen, aktuell befindet sich ein solcher Quarantänebereich in der Entstehung und wird mit dem Gesundheitsamt abgestimmt.
· Auf Exkursionen und Gruppenreisen wird verzichtet.
· Das Angebot der Tagesförderung wird in Kleingruppen und in den Wohnbereichen weiterhin durchgeführt.
· Das Angebot der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) findet in Kleingruppen mit dem Personal der Werkstätten in Neuerkerode statt, die Werkstätten müssen weiterhin bis zum 28. Mai 2020 geschlossen bleiben.
· Die Erwachsenenbildung, Freizeitpädagogik und Musikpädagogik passen ihre Angebote regelmäßig den veränderten Vorschriften an.
· Gottesdienste finden in Neuerkerode entgegen der allgemeinen Lockerungen bis auf Weiteres nicht in gewohnter Weise statt und werden durch Videogottesdienste und Gartenandachten ersetzt.
· Zur Bereicherung des Wohngruppenalltags wurden und werden digitale Angebote geschaffen, wie etwa die Ausstattung der Wohngruppen mit LTE-Routern oder die Bereitstellung öffentlicher WLAN-Hotspots.
· Es wird mit Nachdruck davon abgeraten, dass Bewohnerinnen und Bewohner das Gelände der Einrichtung verlassen, um etwa Angehörige zu besuchen oder einzukaufen. Dieses würde eine große Gefahr für eben diese Personen sowie alle weiteren Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung mit sich bringen (Zitat Handreichung Covid-19 Niedersächsisches Gesundheitsamt).

Stationäre Altenhilfe-Einrichtungen

· In der Regel ist nur eine Person zum Besuch pro Bewohner im Pflegeheim zugelassen. Besuche in belegten Doppelzimmern dürfen nur durch eine Person erfolgen.
· Die Besuche müssen im Vorfeld angemeldet werden und die Daten des Besuchs (Name, Adresse, Datum des Besuchs) werden dokumentiert, um ggf. eine Rückverfolgung zu ermöglichen.
· Die Besuchszeit ist reglementiert, zum Beispiel auf maximal 30 Minuten, und wird dokumentiert.
· Bei dem Besucher wird vor dem Betreten der Einrichtung die Körpertemperatur auf der Stirn gemessen. Beträgt die Temperatur über 37,5 Grad Celsius, wird das Eintreten untersagt.
· Die Besuche finden in extra dafür hergerichteten Räumen statt, in denen der vorgeschriebene Mindestabstand zwischen Bewohner und Besucher eingehalten werden kann. Somit ist eine mögliche Verbreitung des Virus in andere Teile der Einrichtung nicht möglich.
· Das Tragen einer kompletten Schutzausrüstung, bestehend aus Kittel, Mund-Nasen-Maske und Handschuhen, ist für den Besucher verpflichtend.

Krankenhaus Marienstift
Ausgenommen vom generellen Besuchsverbot sind
· Personen, die im Rahmen einer Sterbebegleitung Patientinnen oder Patienten betreuen.
· Personen, die eine versorgungsnotwendige Assistenz oder Behandlung am Patienten durchführen.
· Ehemänner und Lebenspartner von Entbindenden – beschränkt auf den Zeitraum der Entbindung im Kreißsaal. Besuche vor oder nach der Geburt sind nicht erlaubt.
· Polizei, Krankentransport- und Rettungswesen sowie Vertreter von Aufsichtsbehörden des Krankenhauses.

Seit dem 8. Mai 2020 können Patienten und Patientinnen Besuch auf dem Außengelände des Krankenhauses empfangen. Hierzu ist über die gesamte Dauer des Besuchs ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen – sowohl vom Patienten als auch vom Besuchenden. Außerdem gilt seit dem 8. Mai 2020 eine generelle Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle Personen, die das Krankenhaus betreten wollen. Der Mund-Nasen-Schutz ist für die gesamte Zeit des Aufenthaltes zu tragen. Des Weiteren müssen alle Personen nach Betreten des Krankenhausgebäudes ihre persönlichen Daten hinterlegen und unverzüglich eine Händedesinfektion durchführen.

Bildungszentrum am Marienstift
Am Bildungszentrum am Marienstift erfolgt eine stufenweise Rückführung der Klassen in den Präsenzunterricht bis Juli 2020 mit reduzierter Schülerzahl und ergänzt durch Online-Unterricht. Die Prüfungen der Abschlussklasse Altenpflege und Gesundheits- und Krankenpflege haben Vorrang und werden durchgeführt. Abstands- sowie Hygieneregeln und das Tragen von Mund-Nasen-Schutz werden eingehalten.

Fachschule Heilerziehungspflege
In der Fachschule Heilerziehungspflege in Neuerkerode wurde der Unterricht ab dem 27. April mit der Abschlussklasse unter Einhaltung des notwendigen Abstands, der Hygieneregeln und dem Tragen von Mund-Nasen-Schutz wiederaufgenommen. Die beiden anderen Klassen werden im Mai noch digital beschult. Ab Juni sind auch diese beiden Klassen geteilt mit jeweils zehn Personen an unterschiedlichen Tagen wieder in der Schule.

Suchthilfe-Einrichtungen und IGN/MZEB der Lukas-Werk Gesundheitsdienste
Die Einrichtungen der Lukas-Werk Gesundheitsdienste GmbH halten ihre Versorgungsangebote in den Bereichen der Suchthilfe und der Gesundheitsdienste für Menschen mit Behinderung (Integrierte Gesundheitsdienst Neuerkerode und das Medizinische Behandlungszentrum für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung) aufrecht. Die Klient*innen und Patient*innen werden bei gegebener therapeutischer oder medizinischer Indikationsstellung unter Beachtung der jeweils aktuellen Infektionsschutz- und Hygienevorgaben versorgt. Die Beratungs- und Betreuungsleistungen werden weiterhin mit Einhaltung von Schutzmaßnahmen erbracht. Bei einem persönlichen Besuchsbedarf sollte jede Einrichtung zur Anmeldung und Terminvereinbarung vorab telefonisch kontaktiert werden. Alle Klient*innen und Patient*innen sowie die Mitarbeiter*innen sind aufgefordert beim Betreten der Einrichtungen einen Mund-Nase-Schutz zu tragen und sich streng an die Händehygiene zu halten.

Tagespflegen der Diakoniestationen Harz-Heide
Die Tagespflegen in Beienrode, Isenbüttel und Meinersen sind bis mindestens 27. Mai 2020 geschlossen. Die Tagespflegen in Goslar sowie in Braunschweig-Riddagshausen betreiben lediglich Notgruppen für Ausnahmefälle.

Ambulante Pflege
Die Aufrechterhaltung der Versorgung von Patienten ist unbedingt erforderlich. Die Priorität in der Betreuung liegt bei den Menschen, die ohne Angehörige leben und dringend auf Hilfe angewiesen sind. Außerdem werden verstärkt Personen betreut, die aktuell nicht in stationäre Einrichtungen aufgenommen werden können.