Symbolbild

Vor Ort für mehr Spielerschutz

Zum Aktionstag gegen Glücksspielsucht haben Fachkräfte des Lukas-Werks und der DROBS Braunschweig gemeinsam mit Vertreterinnen der Angehörigengruppe Betreiber:innen und Mitarbeitende von Spielstätten und Gastronomiebetrieben in Braunschweig für die konsequente Umsetzung von Spielerschutzmaßnahmen sensibilisiert.

Wie konsequent werden gesetzliche Vorgaben zum Spielerschutz in Braunschweiger Spielstätten sowie Gastronomiebetrieben mit Glücksspielangeboten umgesetz? Dieser Frage gingen Christian Horn von der Fachambulanz Sucht Braunschweig des Lukas-Werks gemeinsam mit Larissa Waßmann von der Jugend- und Drogenberatung Braunschweig (DROBS) bei stichprobenartigen Besuchen nach, um im Anschluss in einen konstrukiven und aufklärenden Austausch mit Betreiber:innen und Mitarbeitenden zu gehen. Unterstützt wurden sie dabei von Petra Gauer und Mira Vogt von der Angehörigengruppe des Braunschweiger Freundeskreises.

Im Rahmen der Besuche wurde unter anderem geschaut, ob Ausweiskontrollen, die Überprüfung von Spielersperren über das bundesweite Sperrsyste OASIS und die Auslage von Informationen zu Hilfs- und Beratungsangeboten umgesetzt werden.

In den meisten Fällen wurden die Ausweise zwar kontrolliert, gleichzeitig zeigte sich aber auch, dass nicht alle Schutzmaßnahmen konsequent umgesetzt werden. So wurde in einigen Fällen zwar erkannt, dass eine Person gesperrt war, über eine nicht gesperrte Begleitperson konnte jedoch trotzdem an den Automaten gespielt werden. Auch Informationen zu Beratungs- und Hilfsangeboten waren nicht überall sichtbar ausgelegt. In einem Betrieb fiel ein Glücksspielautomat auf, der komplett ohne Schutzmaßnahmen bespielbar war. Für Christian Horn zeigte sich hier ein deutlicher Handlungsbedarf im Bereich Spielerschutz.

Die anschließenden Gespräche mit Betreiber:innen und Mitarbeitenden fielen überwiegend offen und konstruktiv aus. „Unser Ziel war nicht, jemanden zu kontrollieren, sondern ins Gespräch zu kommen und für das Thema Spielerschutz zu sensibilisieren. Viele Mitarbeitende und Betreiber haben den Austausch offen aufgenommen“, fasst Christian Horn zusammen.

„Unser Wunsch ist es, dass die Maßnahmen, die bereits gut funktionieren, dauerhaft beibehalten werden und auch alle weiteren Schutzmaßnahmen insgesamt noch konsequenter umgesetzt werden. Gerade bei gesperrten Spielerinnen und Spielern sollte nicht aus falsch verstandener Freundlichkeit ein Auge zugedrückt werden.“ Ebenso sei es wichtig, darauf zu achten, dass die Person, die sich ausweist, auch tatsächlich die Person ist, die anschließend spielt. Spielerschutz dürfe nicht nur eine formale Pflicht sein.

„Wer Glücksspiel anbietet, trägt Verantwortung dafür, dass bestehende Schutzmaßnahmen verlässlich umgesetz werden. Insbesondere in Gastronomiebetrieben wünschen wir uns ein noch stärkeres Bewusstsein dafür, welche Pflichten mit dem Betrieb von Glücksspielautomaten verbunden sind.“


Christian Horn

Gruppenbild von Christian Horn, Larissa Waßmann, Mira Vogt und Petra Gauer

Hilfe finden

Glücksspielsucht ist eine anerkannte Suchterkrankung. Wer sich Sorgen um das eigene Spielverhalten macht oder sich um eine nahestehenden Person sorgt, sollte frühzeitig Unterstützung suchen.

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