Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, auch in Zukunft über Ihr Vermögen zu entscheiden. Wenn Sie Ihre direkten Verwandten (Ehepartner:in und/oder Kinder) beerben möchten, entspricht das der gesetzlichen Erbfolge. In diesem Fall brauchen Sie kein Testament.
Darüber hinaus können Sie Ideen und Projekte fördern, die Ihnen am Herzen liegen. In welchem Umfang sie einzelne Personen oder Organisationen über ihr eigenes Leben hinaus weiter unterstützen möchten, können Sie in einem Testament festlegen.
Die Evangelische Stiftung Neuerkerode ist von der Erbschaft- und Schenkungssteuer befreit. Das bedeutet: Wenn Sie der Stiftung eine Schenkung oder ein Erbe zukommen lassen, dann dient dieser Betrag zu 100 Prozent dem Stiftungszweck. Sie können in Ihrem Testament festlegen, dass Ihr Vermögen oder ein Teil davon der Evangelischen Stiftung Neuerkerode zugutekommt. Aber auch, wenn Sie geerbt haben und innerhalb von 24 Monaten einen Teil der Erbschaft an die Stiftung geben, ist dieser Betrag erbschaftssteuerfrei. Sie wünschen weitere Informationen zum Thema Testament und Erbschaft oder haben Fragen hierzu? Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an!
Gemeinsam in die Pedale treten, miteinander Spaß am Radfahren haben – für den passionierten Radsportler Ralf Herrmann aus Braunschweig ist das ein wichtiger Bestandteil seines Lebens, und die Freude daran gibt er gerne weiter. In diesem Fall an die Bürger:innen Neuerkerodes in Form eines therapeutisch einsetzbaren Parallel-Tandems. Das Geld für das ganz besondere Gefährt stammt aus der Erbschaft seiner Lebensgefährtin Irmtraud Hassenstein.
„Gemeinsam mit meiner Lebenspartnerin Irmtraut Hassenstein hatte ich vor einigen Jahren einen Bericht über das inklusive Radrennteam Special Unified Lions gesehen, die auf einer Amerika-Tour Spendengelder für eine Fahrradschule in Neuerkerode sammelten. Damals haben wir den Entschluss gefasst, dass wir Neuerkerode gerne ebenfalls unterstützen möchten“, erläutert Herr Herrmann den Grund dafür, warum die Evangelische Stiftung Neuerkerode im Testament seiner Lebensgefährtin als Erbe eingesetzt wurde. „Ich bin wirklich begeistert und freue mich, dass die Evangelische Stiftung Neuerkerode sich dazu entschlossen hat, dieses Fahrrad anzuschaffen und wünsche allen Beteiligten viel Spaß damit.“
Unser Spendenkonto
IBAN: DE55 5206 0410 0100 6003 34
BIC: GENODEF1EK1
Kreditinstitut: Evangelische Bank
Verwendungszweck: (Bitte geben Sie den Namen des Projekts oder Bereichs an. Wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, tragen Sie hier bitte auch Ihre Anschrift ein.
Neben einer persönlichen Beratung und Information über unsere Spendenprojekte, können Sie die Arbeit der Evangelischen Stiftung Neuerkerode auch schnell und direkt mit einer Geldspende unterstützen.
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