Gebäudeansicht von Bethanien - schönes großes rotes Backsteingebäude mit vielen Balkonen und Fenstern

Besuchsverbot für Senioreneinrichtungen

Reaktion auf Infektion mit SARS-CoV-2 bei Mitarbeitenden und Bewohnern

Da bei Mitarbeitenden und Bewohnern eine Infektion mit SARS-CoV-2 festgestellt wurde, hat die Geschäftsführung des Senioren- und Pflegezentrums Bethanien in Braunschweig die Einrichtung nach § 14 Abs. 1 der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung) für die Öffentlichkeit bis auf Weiteres geschlossen.

Als Vorsichtsmaßnahme entschied sich die Geschäftsführung dazu, das Seniorenheim Haus St. Vinzenz in Braunschweig ebenfalls zu schließen, da es in der Mitarbeiterschaft beider Häuser zu Kontakten gekommen ist. Diese Schließung gilt vorläufig bis zum 1. Februar 2021 sowie unter der Voraussetzung, dass alle Bewohner und Mitarbeitenden bis dahin per PCR-Test getestet werden.

Im Senioren- und Pflegezentrum Theresienhof in Goslar befinden sich 16 Bewohner in Quarantäne, da sie Kontakt zu einer positiv getesteten Person eines Dienstleisters hatten. Die Bewohner werden regelmäßig einem Antigen-Test unterzogen, um eine Infektion ausschließen zu können. Das zuständige Gesundheitsamt in Goslar hat ein Besuchsverbot bis zum 29. Januar 2021 für den Theresienhof verhängt.

Angehörige, die Besuche in den Pflegeeinrichtungen vereinbart haben, werden umgehend telefonisch informiert. Für alle weiteren Fragen stehen die Geschäftsführung und die Heimleitung zur Verfügung.

Fragen und Antworten rund um die aktuelle Situation:

Wie können Angehörige in Kontakt treten?
Die Pflegebereiche sind telefonisch erreichbar. Da sie darüber hinaus fast alle mit Tablets ausgestattet sind, ist auch ein visueller Austausch möglich.

Kann das Besuchsverbot verlängert werden oder kann es zu einem erneuten Besuchsverbot kommen?
Das Gesundheitsamt und die Geschäftsführung entscheiden je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens über weitere Maßnahmen. Daher ist es wichtig, die Kontakte weiter auf ein Mindestmaß zu reduzieren und die AHA-Regeln einzuhalten.

Wo befinden sich die infizierten Bewohner und sind ab sofort alle Bewohner in Quarantäne oder Isolation?
Die erkrankten Mitarbeitenden befinden sich in häuslicher Quarantäne. Die erkrankten Bewohner werden separat medizinisch und pflegerisch versorgt. Alle Bewohner sind dazu angehalten in ihrem Zimmer zu bleiben, um den Kontakt zu anderen Bewohnern zum Schutz aller zu minimieren.

Finden weiterhin Freizeitangebote statt?
Fest zugeordnete Mitarbeitende des Begleitenden und Sozialen Dienstes betreuen die Bewohner einzeln auf den Zimmern. Zurzeit können leider keine Gruppenangebote stattfinden.

Dürfen die Bewohner die Einrichtung verlassen?
Bewohner werden angehalten die Einrichtung vorübergehend nicht zu verlassen. Ausgenommen davon sind zwingend notwendige Termine zur medizinischen Versorgung, die nicht innerhalb der Einrichtung durchgeführt werden können. Längere externe Aufenthalte oder Urlaube sind nicht gestattet.

+++ Zur besseren Lesbarkeit wird auf die Verwendung der Sprachformen weiblich und divers (w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. +++

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