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Wohnen und Betreuen GmbH informiert über Corona-Lage

In der WUB kommt es seit Anfang dieser Woche zu steigenden Infektionszahlen.

Momentan verteilen sich die Infektionen auf 15 Wohngruppen. Nähere Informationen können Anghörige und Betreuer:innen über die jeweiligen Wohnbereichsleitungen erfragen.

Bitte beachten Sie:

Seit dem 01.10.2022 gilt die neue Niedersächsische CoronaVO und das aktualisierte Infektionsschutzgesetz. Wegen den anhaltenden hohen Inzidenzen im Landkreis Wolfenbüttel, bittet die Wohnen und Betreuen weiterhin alle Beteiligten um Vorsicht und auf Einhaltung der gängigen Hygiene-Regeln.

Die PoC-Testangebote sind im eingeschränkten Umfang für Besucher:innen in der Wohnen und Betreuen möglich.

Das Hygiene- und Besuchskonzept wird entsprechend überarbeitet und angepasst.
Aktuelle Maßnahmen in der Behindertenhilfe:

  1. Besuche in Einrichtungen der Behindertenhilfe dürfen nur bei Vorliegen eines Hygienekonzeptes erfolgen. Die Wohnen und Betreuen GmbH hat ein solches Hygienekonzept, so dass Besuche von Angehörigen nach Anmeldung (mind. 2 Tage vorher) stattfinden können, soweit es in den jeweiligen Standorten kein Infektionsgeschehen gibt (siehe Service-Bereich: Besuchs- und Hygienekonzept).
  2. Entsprechend der aktuellen Testverordnung hat die Wohnen und Betreuen ein Testkonzept entwickelt, das es ermöglicht, bei Bewohnern, Mitarbeitenden, Besuchern und ext. Dienstleistern einen kostenlosen PoC-Antigen-Test durchzuführen. Die PoC-Antigentestungen sind in die Besuchskonzepte mit aufgenommen, so dass vor dem Betreten der Einrichtung eine Testung erfolgt. Das Ergebnis der Testung steht nach ca. 15 Minuten fest. Die Anmeldung zur Testung erfolgt direkt bei einer Anmeldung zum Besuch. Die Modalitäten zur Anmeldung entnehmen Sie bitte den veröffentlichten Besuchskonzepten.
  3. Für Neuaufnahmen hat das Aufnahmemanagement ein Hygienekonzept erstellt, dass Neuaufnahmen ermöglicht, soweit es in den jeweiligen Standorten kein Infektionsgeschehen gibt (siehe Service-Bereich: Besuchs- und Hygienekonzept).
  4. Die Erwachsenenbildung, Freizeitpädagogik und Musikpädagogik passen ihre Angebote regelmäßig den veränderten Vorschriften an.
  5. Die Bürgervertretung trifft sich weiterhin und bleibt somit als wichtiges Gremium handlungsfähig.
  6. Zur Bereicherung des Wohngruppenalltags wurden und werden digitale Angebote geschaffen, wie etwa die Ausstattung der Wohngruppen mit LTE-Routern oder die Bereitstellung öffentlicher WLAN-Hotspots.
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