Änderungen der Besuchregelungen bringen Erleichterung für Besucher:innen in der Wohnen und Betreuen.
Zum 1. März 2023 gilt für Besucher:rinnen nur noch eine FFP2-Maskenpflicht. Die Regelungen aus dem Besuchs- u. Hygienekonzept sind damit aufgehoben, weitere Informationen finden Sie im Servicebereich.