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Stimmen aus dem esn-Verbund zu den Auswirkungen der geplanten Reformpläne im Sozial- und Gesundheitswesen

Anlässlich der Kundgebung in Hannover am 10. Juni 2026 weist der Unternehmensverbund der Evangelischen Stiftung Neuerkerode (esn) auf die Auswirkungen geplanter Reformen und Sparmaßnahmen im Sozial- und Gesundheitswesen auf seine Versorgungsbereiche hin.

Vorstand der esn: Tobais Henkel, Jessica Gümmer-Postall und Ingo Beese

Im Mittelpunkt der Proteste stehen unter anderem der Entwurf des GKV‑Beitragssatzstabilisierungs-gesetzes sowie diskutierte Änderungen in der Eingliederungshilfe und anderen Bereichen der sozialen Versorgung. Beschäftigte, Betroffene und Verbände warnen vor zusätzlichen Belastungen für Einrichtungen und Leistungserbringer. 

Der esn-Unternehmensverbund unterstützt die Anliegen der Kundgebung. „Viele Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitswesen stehen bereits heute unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Steigende Personal- und Sachkosten treffen auf begrenzte Refinanzierungsmöglichkeiten. Diese Entwicklung betrifft zahlreiche unserer Versorgungsbereiche und stellt unsere Gesellschaften, Beschäftigte und Betroffene vor große Herausforderungen“, sagt der esn Vorstandsvorsitzende Tobias Henkel.

Der esn Verbund begleitet und versorgt täglich rund 4.500 Menschen in Südostniedersachsen sowie an der niedersächsischen Nordsee und macht Angebote in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, im Krankenhaus Marienstift, in der Eingliederungshilfe, in der Psychosomatik, in der Suchthilfe sowie in der Vorsorge für Frauen, Mütter und Kinder. „Die aktuellen Reformvorhaben würden zu zusätzlichen wirtschaftlichen Belastungen vieler Einrichtungen führen. Gleichzeitig steigen der Versorgungsbedarf und die Anforderungen an Personal und Infrastruktur“, sagt Jessica Gümmer-Postall, esn-Personalvorstand. 

Marcus Eckhoff, Geschäftsführer der Neuerkeröder Wohnen & Betreuen GmbH:

„Menschen mit Behinderung brauchen verlässliche und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote. Reformen in der Eingliederungshilfe sollten daher sorgfältig darauf geprüft werden, welche Auswirkungen sie auf Teilhabe, Inklusion und die Qualität der Unterstützung haben. Gerade für Einrichtungen und Fachkräfte sind langfristig stabile Rahmenbedingungen wichtig, um individuelle Hilfen weiterhin zuverlässig anbieten zu können.“
Volker Wagner, Geschäftsführer der Diakoniestationen Harz-Heide GmbH:

„Die geplanten Änderungen bei der Tarifrefinanzierung stellen viele ambulante Pflegedienste vor erhebliche wirtschaftliche Herausforderungen. Wenn steigende Personalkosten nur noch teilweise ausgeglichen werden, hat dies langfristig Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen und Versorgungsangebote. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ würde konterkariert.“
Simone Wieczorek, Geschäftsführung Lukas-Werk Gesundheitsdienste GmbH:

„Suchtberatung und Suchtrehabilitation sind wichtige Bestandteile der gesundheitlichen und sozialen Versorgung. Werden Angebote reduziert, hat das häufig Auswirkungen auf andere Bereiche des Gesundheits- und Sozialsystems. Notwendig sind verlässliche Rahmenbedingungen für Beratung und Rehabilitation sowie eine langfristig tragfähige Finanzierung. Das Lukas-Werk und seine Einrichtungen stehen für niedrigschwellige und zugängliche Hilfen für Betroffene und Angehörige.“
Tobias Henkel in Funktion als Geschäftsführer der stationären Pflege und Betreuung:

„Die steigenden Kosten stellen sowohl Pflegebedürftige und ihre Angehörigen als auch die Einrichtungen vor große Herausforderungen. Gleichzeitig braucht die stationäre Pflege verlässliche Rahmenbedingungen, um eine qualitativ gute Versorgung dauerhaft sicherstellen zu können. Reformen sollten daher sorgfältig abgewogen werden, insbesondere mit Blick auf ihre Auswirkungen für pflegebedürftige Menschen.“
Dr. Jan Wolff, Geschäftsführung Krankenhaus Marienstift Braunschweig:

„Fast alle Krankenhäuser verzeichnen bereits jetzt negative Betriebsergebnisse. Das nun diskutierte Gesetz gefährdet konkret die Versorgung. Sollte es in der aktuellen Fassung beschlossen werden, führt dies dazu, dass die Patienten wesentlich länger auf dringende Behandlungen warten müssen oder sie überhaupt nicht mehr erhalten werden.“
Simone Wieczorek, Geschäftsführung Regenesa gGmbH:

„Mütter und Väter, die erschöpft oder gesundheitlich belastet sind, brauchen verlässliche Unterstützung. Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter sind gesetzliche Pflichtleistungen der Krankenkassen. Dennoch stehen viele Einrichtungen seit Jahren unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Notwendig ist eine Finanzierung, die sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientiert.“

Wie ist die Lage? Welche Auswirkungen haben die Reformpläne?

Die Eingliederungshilfe steht zunehmend unter finanziellem und strukturellem Druck. Fachverbände und Träger wie die Neuerkeröder Wohnen und Betreuen GmbH aus dem esn-Verbund sehen die im Abschlussbericht der Sozialstaatskommission diskutierten Vorschläge zur Begrenzung der Ausgaben kritisch. Insbesondere mögliche Verlagerungen von Leistungen in die Pflegeversicherung sowie Veränderungen bei der Finanzierung und Vergütung könnten nach Einschätzung vieler Einrichtungen Auswirkungen auf Umfang und Qualität der Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung haben.

Auch geplante Änderungen im Vertragsrecht und beim Umgang mit Tarifsteigerungen werden von Trägern mit Sorge betrachtet. Zusätzliche wirtschaftliche Belastungen könnten die bereits angespannte Fachkräftesituation in der Eingliederungshilfe weiter verschärfen.

Diskutiert werden zudem stärker gebündelte Modelle bei Integrationshilfen und Schulassistenzleistungen (sog. Pooling). Entscheidend ist aber, dass bei allen Reformansätzen die individuellen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sowie die Teilhabechancen der Betroffenen berücksichtigt werden.

Die Krankenhausreform verfolgt das Ziel, die Versorgungsqualität und Spezialisierung der Krankenhäuser weiterzuentwickeln. Gleichzeitig sehen viele Kliniken die im Rahmen des GKV‑Sparpakets vorgesehenen Einsparungen kritisch. Geplant sind Kürzungen im Klinikvergütungssystem in Höhe von rund 1,8 Milliarden Euro. Besonders kleinere und mittelgroße Krankenhäuser wie das Braunschweiger Krankenhaus Marienstift im esn-Verbund verweisen auf zusätzliche wirtschaftliche Belastungen, unter anderem durch steigende Kosten und den zunehmenden Verlagerungsdruck in den ambulanten Bereich. 

Auch die Einführung des Leistungsgruppensystems könnte in einzelnen Fachbereichen zu einer stärkeren Konzentration von Leistungen führen könnte, was regionale Klinikstandorte vor weitere wirtschaftliche Belastungen stellen würde. 

 

Mit Blick auf steigende Bedarfe und Kosten bleibt die stationäre Altenhilfe weiterhin unter erheblichem Druck. Die Eigenanteile für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen sind erneut gestiegen: Nach aktuellen Auswertungen zahlen Bewohnerinnen und Bewohner im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit durchschnittlich 3.245 Euro pro Monat selbst – 261 Euro mehr als Anfang 2025. Ursachen sind insbesondere steigende Personal-, Investitions- und Betriebskosten. 

Zugleich wird im Rahmen der aktuellen Reformdiskussion über Änderungen bei den Leistungszuschlägen in Pflegeeinrichtungen sowie über Anpassungen der Zugangsvoraussetzungen zu Pflegegraden beraten. Daraus würden sich zusätzliche finanzielle Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ergeben. . 

 

Die Bundesregierung plant im Rahmen des GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, die bisherige vollständige Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen in der häuslichen Krankenpflege zu beenden. Künftig sollen Vergütungssteigerungen für ambulante Pflegedienste an die sogenannte Grundlohnrate gekoppelt werden. Für die Jahre bis 2029 ist zusätzlich eine abgesenkte Obergrenze vorgesehen. Ziel der Reform ist es, die Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen und die langfristige Finanzstabilität der GKV zu stärken. Dadurch können Tariflohnsteigerungen künftig nicht mehr vollständig ausgeglichen werden. Die zum esn‑Verbund gehörende Diakoniestationen Harz‑Heide GmbH sieht daher zusätzlichen wirtschaftlichen Druck auf Pflegedienste und Beschäftigte. 

Die Finanzierung der Suchtberatung bleibt in vielen Kommunen unsicher. Da kommunal finanzierte Suchtberatung überwiegend als freiwillige Leistung organisiert ist, hängt ihr Umfang häufig von der jeweiligen Haushaltslage ab. Fachverbände und Träger verweisen seit Jahren auf eine angespannte Finanzierungssituation vieler Beratungsstellen und Einrichtungen der Suchtrehabilitation.

Auch im Bereich der stationären Suchtrehabilitation stehen zahlreiche Einrichtungen unter wirtschaftlichem Druck. Sollten Finanzierung und Vergütung nicht langfristig abgesichert werden, führt dies zu Einschränkungen des Angebots und möglichen Standortschließungen.

 

Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter stehen weiterhin unter erheblichem finanziellem Druck. Nach Angaben des Müttergenesungswerks haben rund 24 Prozent aller Mütter in Deutschland einen medizinischen Bedarf an einer entsprechenden Maßnahme. Gleichzeitig machen diese Leistungen nur einen sehr kleinen Anteil der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Der allgemeine Kostendruck im Gesundheitswesen könnte die bereits bestehenden Versorgungsengpässe weiter verstärken. Bereits heute führen begrenzte Kapazitäten in vielen Einrichtungen zu längeren Wartezeiten und eingeschränkten Angeboten. 

 

Fotos: esn, Bernhard Janitschke, Nina Stiller, Andreas Rodemann

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