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Weiteres Vorgehen der Wohnen und Betreuen zum Impfen mit AstraZeneca

Die Impfungen mit dem AstraZeneca-Wirkstoff wurden von der Ständigen Impfkommission (STIKO) neu bewertet.

Die Impfungen mit dem AstraZeneca-Wirkstoff wurden von der Ständigen Impfkommission (STIKO) neu bewertet. Im Ergebnis wird AstraZeneca nach der gestrigen Ministerkonferenz im Wesentlichen für Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, weiterhin zur Impfung eingesetzt. 

Auch Personen unter 60 Jahren können sich mit diesem Wirkstoff weiterhin impfen lassen, wenn sie sich gemeinsam mit dem impfenden Arzt nach einer individuellen Risikoanalyse und nach sorgfältiger Aufklärung dafür entscheiden.

Für die Neuerkeröder Wohnen und Betreuen GmbH bedeutet dies zum jetzigen Zeitpunkt, dass die Impfungen im Impfzentrum WF ausgesetzt sind, bis ein alternativer Impfstoff zur Verfügung steht. Zur weiteren Vorgehensweise stehet die Geschäftsführung im engen Austausch mit dem Impfzentrum Wolfenbüttel. 

Frage- und Antwortkatalog des Bundesgesundheitsministeriums zu den Impfungen

Was empfiehlt die STIKO?

  • Aufgrund mehrerer Fälle von Hirnvenenthrombosen bei jüngeren geimpften Personen hat die Ständige Impfkommission einen Empfehlungsentwurf abgegeben, nach dem der Impfstoff von AstraZeneca (AZ) in erster Linie für Über-60-jährige einzusetzen ist. Wer jünger ist, kann auf eigenen Wunsch und nach ausführlicher Aufklärung trotzdem mit AZ geimpft werden. Der Einsatz des Impfstoffs liegt im ärztlichen Ermessen.

Ist diese Empfehlung bindend?

  • Laut § 20 Infektionsschutzgesetz sprechen die Länder Impfempfehlungen auf Grundlage der STIKO-Empfehlung aus. Die Gesundheitsministerkonferenz hat am 30. März 2021 im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsminister beschlossen, der STIKO-Empfehlung zu folgen. Danach soll der AZ-Impfstoff vor allem für Personen zum Einsatz kommen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Jüngere können nur mit AZ geimpft werden, wenn sie sich gemeinsam mit dem impfenden Arzt und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung dafür entscheiden.

Werden Über-60-jährige nur noch mit AstraZeneca geimpft?

  • Nein. Aber AstraZeneca wird hauptsächlich für diese Altersgruppe eingesetzt.

Können alle Zweitimpfungen mit AstraZeneca erfolgen?

  • Wer sein 60. Lebensjahr vollendet hat, kann seine Zweitimpfung erhalten. Wer jünger ist, sollte gemeinsam mit seinem Arzt das Risiko abwägen und entscheiden. Die STIKO wird schnellstmöglich zu dieser Frage Stellung nehmen. Allerdings besteht keine Zeitnot für die Erst-Geimpften. Zwischen Erst- und Zweitimpfung beim Impfstoff von AstraZeneca liegen 12 Wochen.

Kann man einen anderen Impfstoff für die Zweitimpfung mit AstraZeneca kombinieren?

  • Dazu liegen noch keine wissenschaftlichen Studienergebnisse vor. Die STIKO wertet alle Erkenntnisse zu dieser Frage zeitnah aus.

Wird die Impfpriorisierung für den Einsatz von AstraZeneca aufgehoben?

  • Nein. Allerdings steht es den Ländern frei, bereits jetzt die 60-69jährigen für AZ in ihre Impfkampagne einzubeziehen. Das haben die Gesundheitsminister von Bund und Länder beschlossen. Dadurch ist es möglich, die besonders gefährdete und zahlenmäßig große Altersgruppe angesichts der wachsenden dritten Pandemie-Welle schneller zu impfen.

Wird AstraZeneca jetzt nur noch in Hausarzt-Praxen verimpft?

  • Nein. Besonders die Über-60-jährigen können auch in Impfzentren mit AstraZeneca geimpft werden. Die Impfung der Jüngeren mit AstraZeneca nach sorgfältiger Aufklärung soll nicht ausschließlich, aber grundsätzlich in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erfolgen.

Wer haftet bei Nebenwirkungen?

  • Für Impfschäden gelten die Reglungen des sozialen Entschädigungsgesetzes. Wer durch eine von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag eine Versorgung vom Land. Empfehlen die Länder auf Grundlage des STIKO-Beschlusses die Impfung von AstraZeneca ( also Impfung empfohlen ab 60 Jahre sowie nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung auch unter  60 Jahren)  , dann haften die Länder, wenn die bekannten Nebenwirkungen auftreten.
  • Der Bund übernimmt die Haftung, wenn unerwartete Nebenwirkungen durch eine Impfung auftreten. Bei Produktfehlern übernimmt der Hersteller die Haftung.

Wer ist von den AstraZeneca-Nebenwirkungen betroffen?

  • Die Mehrzahl der schweren Fälle trat zwischen sieben bis 14 Tagen nach der Impfung und überwiegend bei Frauen unter 60 Jahren auf. Allerdings haben bisher auch insgesamt relativ viele jüngere Frauen den Impfstoff erhalten.

Wie sollten sich mit AstraZeneca-Geimpfte bei Beschwerden verhalten?

  • Geimpfte sollten sich sofort an einen Arzt wenden, wenn sie vier bis 16 Tage nach einer Impfung - also nach Abklingen der üblichen Impfreaktionen - Symptome wie Kurzatmigkeit, Unterleibsschmerzen oder Schwellungen in Armen oder Beinen entwickeln. Auch bei starken oder anhaltenden Kopfschmerzen oder punktförmigen Hautblutungen sollten Betroffene sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 

Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de

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