Sie sind praktisch, leise und auf vielen Straßen nicht mehr wegzudenken: E-Scooter erfreuen sich vor allem bei Jugendlichen großer Beliebtheit. Doch mit dem Fahrspaß kommen auch Pflichten und Risiken. Das Präventionsteam „Jugendschutz – Und Du?!“ im Landkreis Northeim – bestehend aus dem Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz des Landkreises Northeim, der Fachambulanz Sucht des Lukas-Werks und der Polizeiinspektion Northeim – informiert deshalb regelmäßig zu jugendschutzrelevanten Themen. Diesmal geht es um den verantwortungsvollen Umgang mit E-Scootern.
Wer E-Scooter fahren will, darf dies ab 14 Jahren tun – ganz ohne Führerschein oder Prüfbescheinigung. Was jedoch zwingend notwendig ist: eine gültige Haftpflichtversicherung, erkennbar an einer farbigen Plakette am Fahrzeug. Für 2025 ist das eine grüne Plakette. „Wer ohne Versicherung unterwegs ist, macht sich strafbar“, warnt Thomas Sindram von der Polizeiinspektion Northeim. „Leider stellen wir immer wieder fest, dass gerade junge Fahrer diese Pflicht nicht kennen oder unterschätzen.“
E-Scooter gehören grundsätzlich auf Radwege. Fehlen diese, darf die Fahrbahn genutzt werden – jedoch nicht der Gehweg. Auch Fußgängerzonen sind tabu, es sei denn, ein entsprechendes Verkehrszeichen erlaubt die Nutzung.
Ein häufiger Verstoß, den die Polizei beobachtet, ist das Fahren in die falsche Richtung auf Radwegen oder das Mitnehmen einer zweiten Person. „Diese Verhaltensweisen gefährden nicht nur die Fahrenden selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer“, so Sindram weiter.
Alkohol und Drogen: Klare Regeln, harte Konsequenzen
„E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Für sie gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Auto“, erklärt Lisa König von der Fachambulanz Sucht. Bereits ab 0,5 Promille droht eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 eine Straftat. Fahranfänger und unter 21-Jährige dürfen gar keinen Alkohol konsumieren. „Ein Bier kann hier bereits ernsthafte Folgen haben“, so König. Für Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit gelten 0,0 Promille.
Drogen am Lenker führen ebenso zu Fahrverbot, Punkten und Bußgeld. Bereits bei einem erstmaligen Verstoß drohen ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von 500 Euro.
Sicherheit geht vor – auch ohne Helmpflicht
Helme sind zwar keine Pflicht, werden aber dringend empfohlen. „Sie können schwere Kopfverletzungen verhindern“, betont Sindram. Reflektierende Kleidung erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit.

„WAM“ – Verkehrssicherheit mit Aha-Effekt
Besonders Jugendliche zwischen 16 und 24 Jahren stehen im Fokus der Verkehrssicherheitsinitiative „WAM – wait a minute“, die regelmäßig an Schulen im Landkreis stattfindet. „Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen Stationen, an denen sie ihr Verhalten im Straßenverkehr reflektieren und typische Unfallrisiken erkennen“, erklärt Antonia Wloch vom Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz des Landkreises Northeim. „Der Gedanke dahinter: Wer vor dem Losfahren kurz innehält, kann Gefahren besser wahrnehmen und vermeiden.“
Ein gemeinsamer Appell
Das Präventionsteam ruft dazu auf, E-Scooter verantwortungsvoll zu nutzen. „Unser Ziel ist es nicht, den Fahrspaß zu verderben, sondern Jugendliche und junge Erwachsene für die Risiken zu sensibilisieren“, betont Wloch. „Nur wer Regeln kennt und einhält, kann sicher und unfallfrei unterwegs sein.“
Über das Netzwerk „Jugendschutz – und Du?“
Das Netzwerk „Jugendschutz – und Du?“ basiert auf einer langjährigen Präventionsarbeit zu verschiedenen Themen des Jugendschutzes. Regelmäßig organisieren wir kostenfreie Online-Elternabende, um Eltern über aktuelle Herausforderungen und Chancen im Bereich Jugendschutz zu informieren.
Für Fragen und Beratung – kostenlos, unverbindlich und unter Einhaltung der Schweigepflicht – stehen Ihnen die Präventionsfachkräfte der Lukas-Werks Gesundheitsdienste GmbH jederzeit zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch unter 05551. 908 206 0 und per E-Mail an fa-northeim@lukas-werk.de möglich.
Auch an den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz des Landkreises Northeim können Sie sich unter der Telefonnummer 05551.708295 und per E-Mail an jugendpflege@landkreis-northeim.de wenden.
Die Fachkräfte des polizeilichen Präventionsteams stehen Ihnen unter der 05551.70050 und per E-Mail praevention@pinom.polizei.niedersachsen.de zur Verfügung.
Das Beratungsangebot des Lukas-Werks richtet sich an alle Menschen, die Fragen zum Konsum von Suchtmitteln haben. Dies kann sich sowohl auf Alkohol, Medikamente, Nikotin, illegale Drogen, aber auch auf Glücksspiel und Medienabhängigkeit beziehen. Nicht nur die direkt Betroffenen profitieren von einer fundierten Beratung, sondern auch Angehörige, Freund:innen oder Kolleg:innen.